Veranstaltung: | Nominierungsveranstaltung Kommunalwahl 2024 Mannheim |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | 2.8. Vorschlag und Beschluss des Wahlverfahrens |
Antragsteller*in: | KV Vorstand (dort beschlossen am: 06.11.2023) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 06.11.2023, 20:44 |
A3: Verfahrensvorschlag Personenwahlen Kandidatur
Antragstext
Verfahrensvorschlag Personenwahlen Kandidatur
Die Bewerbungsfrist endet mit dem Eintritt in die Vorstellungsrunde.
Die Versammlungsleitung fragt davor nochmal, ob weitere Bewerbungen vorliegen.
Eine Bewerbung kann in Textform oder mündlich erfolgen. Bewerber*innen stellen
sich in der alphabetischen Reihenfolge des Nachnamens vor.
Für die Vorstellungsrede steht dem*r Bewerber*in 4 Minuten zur Verfügung.
Während der Bewerbungsrede werden Fragen an die*den jeweilige*n Bewerber*in
einer FINTA* und einer offenen Fragebox gesammelt. Fragen werden nur zugelassen,
wenn die*der Fragesteller*in darauf ihren*seinen Namen angegeben hat.
Nach den Vorstellungsreden für den jeweiligen Listenplatz beginnt die
Fragerunde. Pro Bewerbung werden 4 Fragen zugelassen. Diese werden zur Hälfte
auf FINTA*-Fragen und offene Fragen unterteilt. Liegen mehr als die zugelassenen
Fragen vor, wird von der Auszählkommission gelost. Sind die FINTA*-Fragen
erschöpft, sind die Frauen der Versammlung zu befragen, ob die Fragerunde
fortgesetzt werden soll. Für die Beantwortung der Fragen stehen der*dem
Bewerber*in weitere 3 Minuten zur Verfügung. Die*der Bewerber*innen beantworten
in umgekehrter Reihenfolge ihre Fragen.
Nach der Fragerunde beginnt die Wahl.
Ein*e Bewerber*in ist gewählt, wenn sie*er mindestens eine Stimme mehr als 50 %
der abgegebenen Stimmen erhalten hat. Enthaltungen gelten als abgegebene und
gültige Stimmen. Erreicht kein*e Bewerber*in im ersten Wahlgang die ausreichende
Anzahl an Stimmen, gibt es einen zweiten Wahlgang. Vor Eintritt in den zweiten
Wahlgang werden alle Bewerber*innen gefragt, ob sie erneut antreten wollen. Im
zweiten Wahlgang ist gewählt, wer die meisten abgegebenen Stimmen auf sich
vereinigt und dabei mindestens ein Drittel aller abgegebenen Stimmen erhält.
Stehen nicht mehr Kandidierende zur Verfügung als Ämter/Mandate zu vergeben
sind, so ist auch im zweiten Wahlgang die absolute Mehrheit erforderlich. Sollte
auch der zweite Wahlgang kein Ergebnis liefern, erfolgt ein dritter Wahlgang.
Auch hier werden alle Bewerber*innen gefragt, ob sie wieder antreten wollen. Im
dritten Wahlgang ist die*der Bewerber*in gewählt, die*der die meisten Stimmen
auf sich vereint. Bei Gleichstand wird von der Auszählkommission gelost.
Bewerber*innen können sich bei einer erfolglosen Wahl auf jeden weiteren
beliebigen Listenplatz aufstellen lassen, sofern dieser noch nicht gewählt
wurde. Eine weitere Vorstellungsrede erfolgt dabei nicht mehr.
Das Wahlverfahren wird für alle 48 Listenplätze plus die Ersatzplätze der
Liste (ab „Listenplatz“ 49) angewendet. Ab dem Listenplatz 21 wird die
Vorstellungsrede sowie die Antwortzeit auf Fragen auf je 2 Minuten begrenzt.
Kommentare