Liebe Mitglieder,
frühkindliche Bildung, mehr Raum für Fuß- und Radverkehr, erneuerbare Wärme und Strom, Anpassung an den Klimawandel, soziale Grechtigkeit etc. Unsere Themen sind nach wie vor hochaktuell und wir brauchen dort weiteren Fortschritt. Dazu wollen wir bei der Kommunalwahl im Juni 2024 unsere starke Stellung im Gemeinderat erneuern! Unsere Themen wollen wir erneut mit einem starken Team in den nächsten Gemeinderat bringen! Die Nominierungsveranstaltung ist ein ganz wichtiger Schritt auf dem Weg dahin. Wir freuen uns, wenn Ihr Euch zahlreich daran beteiligt, unsere Kandidat*innen für die Kommunalwahlliste zu wählen.
Unsere Nominierungsversammlung zur Aufstellung der Kommunalwahlliste findet am
Samstag, 02.12.2023 um 09:30h (Einlass ab 9.00 Uhr) im
Nachbarschaftshaus Rheinau (Rheinauer Ring 101, 68219 Mannheim) statt.
Wir müssen zu Beginn der Versammlung die Wahlberechtigung überprüfen. Bitte bringt daher Euren gültigen Personalausweis oder Reisepass zur Versammlung mit!
Für Wahlberechtigte: Wahlberechtigt (aktives Wahlrecht) sind bei der Nominierungsversammlung nur Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die am Tag der Versammlung (02.12.2023) zur Wahl des Gemeinderats wahlberechtigt sind.
Für Kandidierende: Es steht jeder Person offen, auf der Liste zu kandidieren. Die Partei-Mitgliedschaft ist nicht erforderlich. Der Hauptwohnsitz muss im Wahlgebiet gemeldet sein. Die Listenplätze werden mit Hilfe von elektronischen Abstimmungsgeräten gewählt. Eine schriftliche Endabstimmung bestätigt das Ergebnis.
Die ungeraden Plätze sind dabei gemäß dem Frauen*statut für Frauen* vorgesehen, die geraden Plätze sind offene Plätze. Für die Grüne Jugend sind Platz 5 und 8 vorgesehen. Wir möchten darum bitten, dass sich niemand sonst auf diesen Plätzen bewirbt.
Eure Bewerbungen könnt ihr ab sofort im hier einstellen.
Bewerbungen über das Antragsgrün sind bis zum 02.12.2023, 09:00h, möglich. Bewerbungen danach sind mündlich oder textform bis zum Eintritt in Vorstellungsrunde möglich.
Im Antragsgrün findet ihr neben der Tagesordnung für die Nominierungsveranstaltung auch die Verfahrensvorschläge, die unter anderem enthalten, wie viel Zeit zur Vorstellung einer Kandidatur vorgesehen ist.
Wir bitten alle Personen, die für die Liste oder auf die Ersatzplätze (ab Platz 49) kandidieren möchten, die folgenden Formulare am Ende der Nominierungsveranstaltung ausgefüllt an den Vorstand oder an die Kreisgeschäftsführung zu übergeben. Selbstverständlich werden auch ausgedruckte Exemplare vor Ort ausliegen.
1.) Zustimmungserklärung
2.) a.) Versicherung an Eides statt eines Unionsbürgers/einer Unionsbürgerin
bzw.
b) Versicherung an Eides statt eines/einer nicht meldepflichtigen Unionsbürgers/-bürgerin zum Nachweis der Wahlberechtigung
3.) Selbstverpflichtungserklärung
Allgemeine Informationen:
Wer darf kandieren? – Das passive Wahlrecht
In den Gemeinderat sind alle Bürger*innen wählbar, die am Wahltag (nicht am Tag der Nominierung):
- Deutsche/r oder Unionsbürger*innen sind (Staatsangehörige/r eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union) das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- den Hauptwohnsitz im Wahlgebiet gemeldet haben,
- hierfür die Mindestwohndauer von 3 Monaten erfüllen oder „Rückkehrer*innen" sind (Personen, die durch Wegzug aus der Gemeinde / dem Wahlgebiet das Wahlrecht verloren haben, aber innerhalb von 3 Jahren wieder in die Gemeinde / in das Wahlgebiet mit dem Hauptwohnsitz zurückgekehrt sind. Dann gibt es keine Mindestwohndauer.)
- und nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind.
Eine Parteimitgliedschaft oder Mitgliedschaft in einem der Trägervereine ist laut Wahlrecht nicht erforderlich. Eine Person darf nicht auf mehr als einem Wahlvorschlag kandidieren.
Wer darf abstimmen? – Das aktive Wahlrecht
Die für die Listenaufstellung erforderliche Versammlung setzt sich aus den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder Wählervereinigung im Wahlgebiet/Wahlkreis zusammen. Wahlberechtigt sind nur Mitglieder, die am Tag der Nominierungsversammlung zur Wahl des Gemeinderats wahlberechtigt sind.
Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Deutsche/r oder Unionsbürger*innen sind (Staatsangehörige/r eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union)
- mindestens 16 Jahre alt
- Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet (Gemeinde, Landkreis, Ortschaft) oder Rückkehrer*in („Rückkehrer*in" = Person, die durch Wegzug aus der Gemeinde / dem Wahlgebiet das Wahlrecht verloren hat, aber innerhalb von 3 Jahren wieder in die Gemeinde / in das Wahlgebiet mit dem Hauptwohnsitz zurückgekehrt ist. Dann gibt es keine Mindestwohndauer; sie ist sofort wahlberechtigt.)
- das Wahlrecht darf nicht aberkannt sein
- Bei Parteilisten oder mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen ist die Mitgliedschaft in der jeweiligen Gruppierung Voraussetzung
- WICHTIG: Entscheidend für das Wahlrecht bei der Nominierungsversammlung ist der Hauptwohnsitz. Die Mitgliedschaft im Orts- oder Kreisverband reicht nicht aus! Wahlberechtigt sind also auch Parteimitglieder, die im Wahlgebiet ihre Hauptwohnung haben, aber in anderen Kreisverbänden als Mitglieder geführt werden.
Bei Rückfragen oder Anmerkungen stehen wir gerne euch gerne zur Verfügung!
Liebe Grüße,